CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist seit dem 1. Januar 2026 vollständig anwendbar. Wer Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom in die EU importiert, zahlt einen CO2-Ausgleich – gesteuert über CBAM-Pflicht-Reports und EU-Emissionshandel-Preise. Die Übergangsphase lief bis Ende 2025 als reine Meldephase – ab 2026 wird echt gezahlt.
Dieser Leitfaden ordnet die Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM), die betroffenen Sektoren, die Pflichten für Importeure und die Sanktionen. Stand: 10. September 2026.

Was ist CBAM?
CBAM ist der CO2-Grenzausgleich der EU für energieintensive Importe. Wer Waren produziert in Ländern ohne CO2-Bepreisung (z. B. China, Indien, USA) in die EU importiert, muss für die embedded emissions (Graue-Emissionen aus der Produktion) genauso zahlen wie ein EU-Hersteller im EU-ETS. Damit verhindert die EU Carbon Leakage – also die Verlagerung von Produktion in Locker-Länder.
Betroffene Branchen und Waren
CBAM Phase 1 (seit 2026) erfasst sechs Sektoren:
- Eisen und Stahl: Roheisen, Rohstahl, Walzprodukte, Rohre, Schienen. Größter Brocken in der Praxis.
- Zement: Zementklinker, Portlandzement, Hochofenzement, aluminathaltiger Zement.
- Aluminium: Rohe Aluminium, Aluminiumlegierungen, Aluminiumhalbzeuge.
- Düngemittel: Stickstoff-, Phosphor-, Kalidüngemittel, Harnstoff.
- Wasserstoff: reiner Wasserstoff, einschließlich Kraftstoffe auf Wasserstoffbasis.
- Strom: elektrische Energie aus Drittländern in die EU. Auch physisch eingeführter Wasserstoff-Strom.
Phase 2 (geplant ab 2028): Ausweitung auf alle Sektoren des EU-ETS – chemische Erzeugnisse, Kunststoffe, Glas, Papier, Keramik. Wer jetzt mit CBAM arbeitet, bereitet sich auf Phase 2 vor.

Wie funktioniert der CO2-Grenzausgleich?
CBAM funktioniert in drei Schritten:
- Erklärung: Importeure erklären bei der Zollabfertigung dieembedded emissions der Ware.
- Kauf: Importeure kaufen CBAM-Zertifikate bei der EU-Kommission zum wöchentlichen ETS-Preis.
- Abgabe: Jährlich wird die Anzahl gekaufter Zertifikate eingezogen – entsprechend der importierten CO2-Mengen.
Pflichten für Importeure
Jeder Importeuer von CBAM-Waren muss:
- sich als CBAM-Anmelder bei der zuständigen Zollbehörde registrieren.
- die CO2-Emissionen der importierten Waren ermitteln (actual oder default).
- jährliche CBAM-Erklärung abgeben – bis 31. Mai des Folgejahres für das vorangegangene Kalenderjahr.
- CBAM-Zertifikate erwerben und jährlich abrechnen.
Bei indirekten Importen (durch Spediteure, Händler oder Zollvertreter) muss klar sein, wer die CBAM-Verantwortung trägt – diese muss vertraglich geregelt sein.
CBAM-Pflicht-Reports und Fristen
Wer CBAM-pflichtige Waren importiert, muss regelmäßig Meldung erstatten. Drei Fristen sind relevant:
- 31. Mai: jährliche CBAM-Erklärung für das Vorjahr.
- 31. Januar: Anmeldung als CBAM-Anmelder (einmalig, bei Beginn der Importtätigkeit).
- Bis 30. September: Beschaffung der CBAM-Zertifikate für das laufende Jahr (zusammen mit der Jahresendabrechnung).
CO2-Emissionen berechnen: Actual vs Default
Importeure können zwischen zwei Methoden wählen:
Actual emissions: tatsächliche Emissionen aus dem Produktionsprozess. Erfordert detaillierte Daten vom Lieferanten – oft Herausforderung, weil Hersteller in Drittländern selten CO2-Daten teilen.
Default values: Standardwerte der EU-Kommission, falls keine Lieferanten-Daten verfügbar sind. In Phase 1 nutzen die meisten Importeure Default-Werte. Ab Phase 2 werden tatsächliche Daten zunehmend verlangt.
Sanktionen bei Verstößen
CBAM-Verstöße werden mit empfindlichen Strafen belegt:
- Falsche Erklärungen: Bußgeld in Höhe des CO2-Preises für die nicht erklärten Mengen, mindestens 10 Euro pro Tonne.
- Verspätete Meldungen: Bußgeld je nach Verzugsdauer und Volumen.
- Wiederholte Verstöße: Verlust der Anmelder-Berechtigung bis zu drei Jahre.
CBAM im Verhältnis zu EUDR, LkSG, Green Claims
CBAM verzahnt sich mit mehreren EU-Regulierungen, die ähnliche Daten verlangen – aber unterschiedliche Schwerpunkte haben:
- EUDR: Entwaldung in Lieferketten (Geodaten). Überschneidung mit CBAM nur bei Biokraftstoffen.
- LkSG/CSDDD: Menschenrechte und Umwelt in Lieferketten (Risikoanalyse). Überschneidung: gemeinsame Daten für Stahlimporte aus problematischen Regionen.
- Green Claims: Wer „klimaneutral" wirbt, muss CBAM-Daten berücksichtigen – sonst drohen Abmahnungen.
Praktische Implementierung
Wer CBAM-pflichtig ist, sollte 2026 nicht improvisieren. Pragmatischer 3-Schritte-Plan:
- Quick-Audit: welche CBAM-Waren importieren wir? Lieferanten identifizieren, CO2-Daten anfordern.
- CBAM-Anmeldung: bei der Zollbehörde registrieren, CBAM-Konto einrichten.
- IT-Integration: Zollsoftware oder ERP um CBAM-Felder erweitern. Erste CBAM-Erklärung bis 31. Mai 2027.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten zum CBAM.
Wann ist CBAM endgültig anwendbar?
Seit 1. Januar 2026 vollständig anwendbar. Übergangsphase lief als reine Meldephase bis Ende 2025 – ab 2026 muss echt gezahlt werden.
Welche Waren sind betroffen?
Sechs Sektoren: Eisen/Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Strom. Phase 2 (geplant 2028) erweitert auf alle EU-ETS-Sektoren.
Wer ist als Importeuer betroffen?
Jeder, der CBAM-Waren aus Drittländern in die EU importiert – auch indirekt über Spediteure oder Händler, wenn die Ware physisch eingeführt wird.
Wie wird der CO2-Gehalt berechnet?
Actual Emissions aus dem Produktionsprozess oder Default-Werte der EU-Kommission. Phase 1 meist Default; Phase 2 verlangt zunehmend tatsächliche Daten.
Was kostet CBAM für Importeure?
CBAM-Zertifikate zum wöchentlichen EU-ETS-Preis. Beispielrechnung: 100 t Stahl mit 2 t CO2/t = ca. 12.000 Euro/Jahr für mittelgroße Importeure.
Einordnung
CBAM ist Teil des EU-Compliance-Pflichtenkanons 2026 – neben E-Rechnung, EAA und eIDAS 2.0. Wer die Compliance-Pflichten im Kalender bündelt, reduziert den operativen Aufwand.
Fazit
CBAM ist keine Zukunftsmusik – ab 2026 wird gezahlt. Wer in der EU Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom importiert, sollte jetzt die Compliance-Organisation anpassen, die Lieferanten-Datenflüsse aufsetzen und die jährliche CBAM-Erklärung automatisieren. Mein wichtigster Rat: starten Sie jetzt mit der Lieferanten-Befragung – das dauert erfahrungsgemäß 3–6 Monate.
Quellen und weiterführende Links:
Stand: 10. September 2026. Alle externen Links wurden zuletzt an diesem Tag geprüft.


